Das bewegungspädagogische Konzept nach Elfriede Hengstenberg-1

Das bewegungspädagogische Konzept nach Elfriede Hengstenberg

16. September 2019

"Wir alle kennen diese ursprünglichen Regungen der Kinder, die immer wieder darauf hinauslaufen, allein probieren zu wollen. Wir sollten nur noch mehr darum wissen, dass diese unermüdliche Überwindung von Widerständen aus eigener Initiative dem Kind jene Spannkraft verleiht, die wir ihm zu erhalten wünschen, und dass die Freude an der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten darauf beruht, dass es selbständig beobachten, forschen, probieren und überwinden durfte.“
(Elfriede Hengstenberg)

Tollen, toben, balancieren - ausgiebige Bewegung ist wichtig

Erinnern Sie sich noch an Ihre Kindheit? Draußen herumtollen, auf Bäume klettern, balancieren und vieles mehr war für Kinder von früher eine Selbstverständlichkeit. Heutzutage wachsen viele Kinder, gerade in der Stadt, in einer ganz anderen Umgebung auf. Die heutige Zeit ist eher geprägt von einem übermäßigen Angebot an Innenaktivitäten - unter anderem Fernsehprogrammen und Computerspielen. Wichtig für den kindlichen Reifungsprozess ist jedoch viel mehr ausgiebige Bewegung und Spiel. Es gibt bereits bei vielen Kindern besorgniserregende Folgen durch Bewegungsmangel. (Quelle: Unfallkasse Sachsen-Anhalt)

Dem Bewegungsmangel entgegenwirken

Damit diese erst gar nicht eintreten, wollen wir dem bereits weit vorher entgegenwirken und mit dem bewegungspädagogischen Konzept nach Elfriede Hengstenberg den Kindern im Elementarbereich die Chance bieten, Freude an der Bewegung zu finden. In dem jungen Alter der Kinder prägen sich entscheidende wachstums- und reifungsbedingte Veränderungen des Muskel-, Skelett- und Nervensystems.

Körper und Bewegungen kennenlernen

Elfriede Hengstenberg (1892-1992) war Gymnastiklehrerin aus Berlin. Sie entwickelte einfache Holzgeräte, mithilfe derer sich die Kinder beschäftigen konnten und herausfinden sollten, zu welchen Bewegungen der eigene Körper fähig ist. Hocker, Balancier- und Kletterstangen, Schaukelbretter und mehr sollten den Kindern das Balancieren, Steigen, Greifen, Liegen, Springen und Klettern nahebringen.

Feste Regeln sollen den Kindern einen sicheren Rahmen zur Erprobung der Geräte geben:

  • Ich benutze die Geräte barfuß!
  • Ich lasse mir Zeit und gönne mir Ruhe!
  • Ich lasse auch anderen Zeit und Raum!
  • Ich tue nur das, was ich mir allein zutraue!

Das Prinzip: Eigeninitiative und Selbstverauen

Die Initiative soll von den Kindern ausgehen. Je nach Gemüt und Lust, versuchen die Kinder von ganz allein zu klettern, balancieren oder zu hangeln. Im Mittelpunkt steht somit die eigenständige Bewegungsentwicklung. Die Kinder sollen hierbei angenehme Körpererfahrungen machen, sich selbst vertrauen und auf die Signale ihres Körpers hören lernen. Wenn sich die Kinder mit allen Sinnen betätigen, lernen sie sich selber kennen, können Situationen besser einschätzen und auf erlernte Bewegungsmuster zurückgreifen. Somit tragen Kinder selbst dazu bei, dass ihnen  weniger Unfälle beim Laufen, Rennen und Spielen passieren.

„Aktiv zu sein ist für das Kind also sehr viel mehr, als die bloße Freude an der Bewegung – sich zu bewegen ist ein Instrument und Ausdruck seiner Orientierung in der Umwelt, seiner Intelligenz, seines sozialen Verhaltens und seiner Emotionen. Durch die selbstorientierte Bewegung kann das Kind sein Selbstbild formen, erlebt sich als Ganzes und stärkt sein Ich.“ (Quelle: "Sich frei Bewegen", Pikler-Gesellschaft 1996)

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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