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Corona News

30. November 2021

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte

Um Einschränkungen des Kitabetriebes weiterhin möglichst zu verhindern und zugleich das Infektionsgeschehen in den Kindertageseinrichtungen einzudämmen, wird die regelmäßige Testung der Kitakinder durch die Eltern fortgesetzt werden. Die Kindertagesstätte stellt Ihnen zu diesem Zweck zwei Tests zur Selbstanwendung für eine regelmäßige Testung der Kitakinder pro Woche, pro Kind zur Verfügung.

Die Tests sollen regelmäßig, bei Bedarf zusätzlich auch anlassbezogen von Ihnen als Eltern für ihre Kinder genutzt werden, zum Beispiel nach Rückkehr aus einer Erkältungskrankheit. Mit der Bereitstellung der Corona Tests ist von Seiten der Kindertagesstätte die Erwartung verbunden, dass Sie als Eltern ihre Kinder regelmäßig testen, um so einen sicheren Betreuungsbetrieb zu unterstützen. Die tatsächliche Anwendung dieser Tests ist von Ihnen als Eltern ist der Kindertagesstätte schriftlich mit einem Standardformular (erhältlich im Leitungs-Büro oder unter diesem <link fileadmin schuldateien kita_adlerkueken downloads _bescheinigung_selbsttest_kita.pdf _blank download>Download-Link) anzuzeigen. Sofern Sie vor der Aufnahme der Betreuung keinen Test bei ihrem Kind durchgeführt haben, haben Sie die Möglichkeit, den Test vor Ort in der Kita nachzuholen.

Im Hinblick auf die aktuelle Erkältungszeit weisen wir auf die Fortgeltung der bestehenden „Schnupfenregelung“ hin: Kinder mit Erkältungssymptomatik sollen nicht betreut werden. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Wenn Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen sollen, können Einrichtungen von Eltern in diesem Fall die Vorlage eines negativen Testnachweises oder die Durchführung eines anlassbezogenen Tests vor Ort verlangen. Ebenso kann die Wahrnehmung des regelmäßigen Testangebotes für die Dauer der Erkältung eingefordert werden, bis das Kind wieder vollständig symptomfrei ist.

Sofern chronische Erkrankungen vorliegen, die ebenfalls Erkältungs-/Krankheitssymptome beinhalten, ist ein wiederholtes Testen allein aus diesem Grund nicht erforderlich. Allerdings muss hierfür ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches die Vorerkrankung bestätigt, um den Kitabesuch zu gestatten. Eltern, die die Eingewöhnung ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung begleiten, sofern diese nicht geimpft und genesen sind, müssen täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Die vom Land Berlin bereitgestellten Tests stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Mit freundlichen GrüßenAmber Smith (ESO Bereichsleitung Berlin Brandenburg)


Bildquelle Beitragsbild: © Zhanna Hapanovich/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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