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Corona-News: Testpflicht

19. Januar 2022

Liebe Eltern,
Liebe Sorgeberechtigten,                                 

die Kindertagesstätten ergänzen und unterstützen die Erziehung Ihres Kindes in der Familie. Sie sind unverzichtbar, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Daher ist unser Ziel, dass unsere Kindertagesstätten trotz aktuell hoher Infektionszahlen und der schnellen Verbreitung der OmikronVariante weiterhin geöffnet bleiben können.  
 
Folglich muss jede Möglichkeit genutzt werden, den Gesundheitsschutz Ihrer Kinder sowie der
Mitarbeiter*innen in den Kindertagesstätten zu erhöhen. In diesem Sinne trägt eine frühzeitige
Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern in unseren Kindertagesstätten maßgeblich zur Eindämmung der Übertragung und damit zur Verhinderung von flächendeckenden Ausbrüchen innerhalb der Kindertagesstätten bei.
 
Um dies zu unterstützen wird voraussichtlich ab dem 24. Januar 2022 - mit der Bereitstellung von Lolli-Tests - eine Testpflicht für den Besuch von Kitas eingeführt. Über den genauen Startzeitpunkt werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Im Rahmen der Testpflicht ist Folgendes von Ihnen zu beachten:  

  • Die Testpflicht gilt für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben. 
  • Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend, weitere Tage sind Mittwoch und Freitag
  • Sie erhalten über Ihre Kita die hierfür benötigten Tests. Es handelt sich dabei um qualitätsgesicherte PoC-Antigen-Lolli-Tests zur Selbstanwendung, welche für Kleinkinder gut geeignet sind.
  • Bitte vermeiden Sie ständiges nachfragen, sobald wir die Lolli-Test Ihnen zur Verfügung stellen können, werden Ihnen diese von der Kindertagesstätte ausgehändigt. Auch wir als Kindertagesstätte, müssen auf die Lieferungen vom Bezirksamt warten!
  • Die Testungen sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. 
  • Soweit die Testung zu Hause erfolgt, ist gegenüber der Einrichtung mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde
  • Die entsprechenden Formulare müssen Sie in der Kita vorzeigen. Sie können sie anschließend wieder mitnehmen und für weitere Testbestätigungen nutzen. 
  • Rechtliche Grundlage der Testpflicht sind die Regelungen der Senatsverwaltung mit Schreiben an die Träger vom 17.01.2022. Die diesbezügliche Ermächtigung ergibt sich aus § 24 Vierte SARSCoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt in den Kindertageseinrichtungen für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot  
 
Ausnahmen hiervon gelten ausschließlich für:

  • bereits immunisierte Kinder, also vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Kinder. Sollte dies auf Ihr Kind zutreffen, empfehlen wir Ihnen gleichwohl regelmäßig Tests durchzuführen. 
  • Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen auch in Form eines Lolli-Tests nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurde oder dies der Kita bekannt ist.  

 
Wir bedanken uns herzlichst für Ihre Zusammenarbeit und Unterstützung der aktuellen Situation
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Amber Smith
ESO Bereichsleitung Berlin Brandenburg

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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