Corona News im April -1

Corona News im April

5. April 2022

Liebe Eltern,

liebe Sorgeberechtigte,

auf Grundlage der am 20. März 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetz hat der Senat am Dienstag die neue Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 -SARSCoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung -(BaSchMV) beschlossen, welche am Freitag, den 1. April 2022 in Kraft tritt.

Für den Bereich der Kindertagesstätten gilt danach Folgendes:

  • Ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb.
  • Die Senatsverwaltung ist weiterhin ermächtigt, für den Bereich Kita Vorgaben zum Bestehen und zur Art und Weise der Durchführung einer Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen zu treffen. Auf dieser Grundlage wurde bestimmt, bis auf Weiteres die Testpflicht für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, fortzuführen. Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche.
  • Sie erhalten über unsere Kita die hierfür benötigten Tests.
  • Die Testungen werden bittegrundsätzlich zu Hause vorgenommen. Die Kita kann aber auch bestimmen, dass stets oder an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.
  • Die Testung Ihres Kindes ist gegenüber der Einrichtung mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
  • Für ungetestete Kinder besteht grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Wir empfehlen zudem weiterhin die Einhaltung der üblichen Schutz-und Hygienemaßnahmen. Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Wir bedanken uns herzlichst für Ihre Zusammenarbeit und Unterstützung in der aktuellen Situation.

Mit freundlichen Grüßen

Amber Smith (ESO Bereichsleitung Berlin Brandenburg)

Bildquelle Beitragsbild: © Zhanna Hapanovich/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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