Elterninformationen zur 60. Trägerinformation-1

Elterninformationen zur 60. Trägerinformation

14. November 2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der erneut erhöhten Infektionszahlen und insbesondere zur Verbesserung des Schutzes von besonders gefährdeten Personen wurden auf Bundesebene die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Den Ländern wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, eigene Regelungen zu treffen. In Berlin wurde auf dieser Grundlage die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (2. BaSchMV) beschlossen.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ist dort geregelt, dass die Senatsjugendverwaltung weiterhin berechtigt ist, flexibel und nach Bedarf auf das jeweilige Infektionsgeschehen zu reagieren und entsprechende Vorgaben zu treffen.

Für den Bereich Kita gilt in diesem Sinne aktuell Folgendes:

  • Die Kitas befinden sich weiterhin im Regelbetrieb.
  • Aktuell besteht keine Masken- oder Testpflicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich.
  • Es gilt weiterhin die bekannte Schnupfenregelung. Erkrankte Kinder sollen danach nicht betreut werden. Eine leichte Erkältung schließt eine Betreuung aber nicht generell aus.
  • Kinder ohne Symptome sind zu betreuen, auch wenn eine Person im häuslichen Umfeld an Corona erkrankt ist. In diesen Fällen sollte jedoch vorab das zu betreuende Kind getestet werden.
  • Den Kitas werden weiterhin im Rahmen der Berliner Teststrategie Testkapazitäten für anlassbezogene Testungen (1 Test/Woche pro Kind und pro päd. Fachkraft) zur Verfügung gestellt.
  • Sie dürfen die Kitas weiterhin betreten und auch Ihre Kinder im Rahmen der Eingewöhnung begleiten.

Die Senatsjugendverwaltung verfolgt das Ziel, allen Kindern auch im kommenden Winter einen unbeschwerten Kitabesuch zu ermöglichen. Aus diesem Grund beobachten wir das Infektionsgeschehen weiterhin sehr genau und werden ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

Bildquelle Beitragsbild: © Serhiy Smirnov/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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